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   VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672   

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https://dejure.org/2013,25890
VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672 (https://dejure.org/2013,25890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2013 - 22 AS 13.1672 (https://dejure.org/2013,25890)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2013 - 22 AS 13.1672 (https://dejure.org/2013,25890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen für das Fachgebiet "Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen für das Fachgebiet "Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 30.04.2013 - M 16 K 12.6197

    Widerruf der Bestellung als Sachverständige; Verhalten von Hunden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Die gegen den Bescheid vom 19. November 2012 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht München durch Urteil vom 30. April 2013 (Az. M 16 K 12.6197) als unbegründet ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Rechtsstreits sowie der Verfahren M 16 K 12.6197 und 22 ZB 13.1490 einschließlich der vom Verwaltungsgericht beigezogenen Unterlagen der Regierung von Oberbayern und der Antragsgegnerin verwiesen.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Wird ein Sachverständiger, wie das bei allen Gutachten der Fall war, die Anlass zu den in Teil I dieses Beschlusses erwähnten Beschwerden gaben und auf die sich die Landeshauptstadt München in ihrer Stellungnahme vom 23. Juli 2012 bezogen hat, für eine Privatperson tätig, so gilt zwischen ihm und dem Auftraggeber Werkvertragsrecht (BGH, U.v. 4.4.2006 - X ZR 122/05 - BGHZ 167, 139/141; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 631 Rn. 261 m.w.N.; Roeßner in Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl. 2008, § 9 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Denn "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit einer Entscheidung liegen im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dann nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die die Entscheidung tragen, zu Bedenken Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. grundlegend BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367

    Bei der Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Bei der den übertragenen Wirkungskreis betreffenden Entscheidung, ob die in § 1 Abs. 2 der Kampfhunde-VO aufgestellte Vermutung widerlegt ist (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - BayVBl 2013, 374/375), sind die Amtsträger ihrerseits nicht frei, sondern haben die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen, die auch in Verwaltungsvorschriften zum Ausdruck gelangen können.
  • VG München, 18.11.2008 - M 16 K 07.5510

    Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger; Widerruf der Bestellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Das in Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG enthaltene Tatbestandsmerkmal, dass ohne den Widerruf des begünstigenden Verwaltungsakts das öffentliche Interesse gefährdet sein muss, hat das Verwaltungsgericht deshalb als erfüllt angesehen, weil dem Gesichtspunkt der Fehlerlosigkeit von Gutachten über Hunde mit erhöhter Aggressivität überragende Bedeutung zukomme; zur Untermauerung dieser rechtlichen Aussage hat es sich auf die Ausführungen in Abschnitt III der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 18. November 2008 (Az. M 16 K 07.5510 - juris Rn. 21) bezogen.
  • VG München, 29.08.2001 - M 16 S 01.1157
    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
    Dies ist vielmehr auch dann möglich, wenn ihre Bestellung zu Recht widerrufen worden sein sollte und ihr bereits in der Zeit vor dem Bescheidserlass ein Fehlverhalten unterlaufen sein sollte, das so schwer wiegt, dass es nicht verantwortet werden kann, sie bis zum gesetzlichen Ende der aufschiebenden Wirkung weiterhin im Besitz des "Gütesiegels" zu belassen, das durch eine Bestellung nach § 36 GewO zuerkannt wird (vgl. VG München, B.v. 29.8.2001 - M 16 S 01.1157 - juris Rn. 46).
  • VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen

    Ihrem Zweck gemäß muss ein Gutachten für den Vollzug des Art. 37 LStVG brauchbar, d.h. insbesondere nachvollziehbar, nachprüfbar, verständlich und ergebnisorientiert sein (vgl. dazu BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 35 und Rn. 40).

    Inhaltlich mangelt es einem Gutachten etwa dann an Plausibilität, wenn die Freistellung von der Erlaubnispflicht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG trotz einer bejahten (ausgeprägten) Dominanz eines Kampfhundes i.S.d. § 1 Abs. 2 KampfhundeVO gegenüber Personen oder anderen Hunden befürwortet wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 1 ff. mit zahlreichen weiteren Beispielen).

  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

    Es handelt sich hierbei nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO um eine eigenständige Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, wie sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ablesen lässt (vgl. B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris).

    Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 ZB 13.657

    Widerruf der Eintragung in die Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieure und

    Gleichwohl ist er als Tragwerksplaner - insoweit ähnlich einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - Rn. 38 ff.) - verpflichtet, bei seiner Tätigkeit diese Vorgaben zu beachten.

    Wird er für einen Bauherrn tätig, gilt zwischen ihm und dem Auftraggeber Werkvertragsrecht (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639

    Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen

    Das Verwaltungsgericht ist damit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gefolgt, wonach der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige schriftliche und mündliche Gutachten so zu erstellen hat, dass sie sich für die nach dem Gutachtensauftrag vorausgesetzte Verwendung eignen, insbesondere Behörden und Gerichten taugliche Hilfestellungen für die von ihnen vorzunehmende Rechtsanwendung geben (BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38, 39).
  • VG Regensburg, 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997

    Feststellung Kampfhundeigenschaft - Rottweilerrüde

    Während der Gutachter im zugrundeliegenden Fall auf unzutreffender beziehungsweise unvollständiger Tatsachengrundlage beurteilt hatte, weist das Gutachten des Sachverständigen w. eine substanzielle Lücke auf, die seine Plausibilität und Nachprüfbarkeit in Frage stellt und es daher für die Widerlegung gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ungeeignet macht (BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 35).
  • VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461

    Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen

    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).
  • VG München, 18.12.2017 - M 16 S 17.4210

    Widerruf öffentliche Bestellung als Sachverständiger

    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).
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