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VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672 |
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen für das Fachgebiet "Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren"
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen für das Fachgebiet "Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren"
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Kurzfassungen/Presse
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Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- VG München, 30.04.2013 - M 16 K 12.6197
Widerruf der Bestellung als Sachverständige; Verhalten von Hunden
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Die gegen den Bescheid vom 19. November 2012 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht München durch Urteil vom 30. April 2013 (Az. M 16 K 12.6197) als unbegründet ab.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Rechtsstreits sowie der Verfahren M 16 K 12.6197 und 22 ZB 13.1490 einschließlich der vom Verwaltungsgericht beigezogenen Unterlagen der Regierung von Oberbayern und der Antragsgegnerin verwiesen.
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Wird ein Sachverständiger, wie das bei allen Gutachten der Fall war, die Anlass zu den in Teil I dieses Beschlusses erwähnten Beschwerden gaben und auf die sich die Landeshauptstadt München in ihrer Stellungnahme vom 23. Juli 2012 bezogen hat, für eine Privatperson tätig, so gilt zwischen ihm und dem Auftraggeber Werkvertragsrecht (BGH, U.v. 4.4.2006 - X ZR 122/05 - BGHZ 167, 139/141;… Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 631 Rn. 261 m.w.N.;… Roeßner in Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl. 2008, § 9 Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Denn "ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit einer Entscheidung liegen im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dann nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die die Entscheidung tragen, zu Bedenken Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. grundlegend BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
- VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Bei der Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Bei der den übertragenen Wirkungskreis betreffenden Entscheidung, ob die in § 1 Abs. 2 der Kampfhunde-VO aufgestellte Vermutung widerlegt ist (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - BayVBl 2013, 374/375), sind die Amtsträger ihrerseits nicht frei, sondern haben die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen, die auch in Verwaltungsvorschriften zum Ausdruck gelangen können. - VG München, 18.11.2008 - M 16 K 07.5510
Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger; Widerruf der Bestellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Das in Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG enthaltene Tatbestandsmerkmal, dass ohne den Widerruf des begünstigenden Verwaltungsakts das öffentliche Interesse gefährdet sein muss, hat das Verwaltungsgericht deshalb als erfüllt angesehen, weil dem Gesichtspunkt der Fehlerlosigkeit von Gutachten über Hunde mit erhöhter Aggressivität überragende Bedeutung zukomme; zur Untermauerung dieser rechtlichen Aussage hat es sich auf die Ausführungen in Abschnitt III der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 18. November 2008 (Az. M 16 K 07.5510 - juris Rn. 21) bezogen. - VG München, 29.08.2001 - M 16 S 01.1157
Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
Dies ist vielmehr auch dann möglich, wenn ihre Bestellung zu Recht widerrufen worden sein sollte und ihr bereits in der Zeit vor dem Bescheidserlass ein Fehlverhalten unterlaufen sein sollte, das so schwer wiegt, dass es nicht verantwortet werden kann, sie bis zum gesetzlichen Ende der aufschiebenden Wirkung weiterhin im Besitz des "Gütesiegels" zu belassen, das durch eine Bestellung nach § 36 GewO zuerkannt wird (vgl. VG München, B.v. 29.8.2001 - M 16 S 01.1157 - juris Rn. 46).
- VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562
Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen …
Ihrem Zweck gemäß muss ein Gutachten für den Vollzug des Art. 37 LStVG brauchbar, d.h. insbesondere nachvollziehbar, nachprüfbar, verständlich und ergebnisorientiert sein (vgl. dazu BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 35 und Rn. 40).Inhaltlich mangelt es einem Gutachten etwa dann an Plausibilität, wenn die Freistellung von der Erlaubnispflicht nach Art. 37 Abs. 1 LStVG trotz einer bejahten (ausgeprägten) Dominanz eines Kampfhundes i.S.d. § 1 Abs. 2 KampfhundeVO gegenüber Personen oder anderen Hunden befürwortet wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 1 ff. mit zahlreichen weiteren Beispielen).
- VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der …
Es handelt sich hierbei nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO um eine eigenständige Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, wie sich auch aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ablesen lässt (vgl. B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris).Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (…u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).
- VGH Bayern, 08.11.2013 - 22 ZB 13.657
Widerruf der Eintragung in die Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieure und …
Gleichwohl ist er als Tragwerksplaner - insoweit ähnlich einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - Rn. 38 ff.) - verpflichtet, bei seiner Tätigkeit diese Vorgaben zu beachten.Wird er für einen Bauherrn tätig, gilt zwischen ihm und dem Auftraggeber Werkvertragsrecht (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639
Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen
Das Verwaltungsgericht ist damit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gefolgt, wonach der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige schriftliche und mündliche Gutachten so zu erstellen hat, dass sie sich für die nach dem Gutachtensauftrag vorausgesetzte Verwendung eignen, insbesondere Behörden und Gerichten taugliche Hilfestellungen für die von ihnen vorzunehmende Rechtsanwendung geben (BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38, 39). - VG Regensburg, 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997
Feststellung Kampfhundeigenschaft - Rottweilerrüde
Während der Gutachter im zugrundeliegenden Fall auf unzutreffender beziehungsweise unvollständiger Tatsachengrundlage beurteilt hatte, weist das Gutachten des Sachverständigen w. eine substanzielle Lücke auf, die seine Plausibilität und Nachprüfbarkeit in Frage stellt und es daher für die Widerlegung gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ungeeignet macht (BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 35). - VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen
- VG München, 18.12.2017 - M 16 S 17.4210
Widerruf öffentliche Bestellung als Sachverständiger
Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).